AGB
Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Für alle Verträge ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen maßgebend.
Einkaufs oder sonstige Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer auch dann nicht, wenn sich der Auftraggebers ausdrücklich auf sie beruft und/oder der Auftragnehmer
ihrer Anwendbarkeit nicht widerspricht. Sämtliche Angebote sind in bezug auf Preise, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend.
Die erteilten Aufträge gelten erst nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als rechtsverbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Berechnung wird jeweils zu dem am Tage der Ausführung des Auftrages gültigen Preise vorgenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich der Rohmaterial und Hilfsstoffpreise, der Löhne, Gehälter, Frachten, öffentlicher Abgaben oder sonstiger für die Kalkulation maßgeblicher Umstände eintritt.
Zahlungen
Sind zu leisten wie vertraglich vereinbart
3. Lieferfristen
Lieferfristen in Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch unverbindlich.
Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Verzug-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Mangels besonderer Vereinbarung ist der Auftragnehmer zu Teilleistungen berechtigt.
Aus der Verzögerung einzelner Teilleistungen kann der Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teilleistungen herleiten.
Ereignisse höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie wenn sie bei unseren Lieferanten oder den von uns zur Erfüllung der Verbindlichkeiten beauftragten Unternehmen eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurücktreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Firma PSM GmbH.
5. Beschaffenheit der Ware
Der Auftragnehmer übernimmt nur die gleichen Garantien, welche die Vorlieferanten ihm gegenüber eingehen.
Die Angaben unserer anwedungstechnischen Beratung sind unverbindlich.
Die Eignung des Produktes für den vorgesehenen Einsatszweck ist eigenverantwortlich zu prüfen.
Technische Änderungen vorbehalten, Abbildungen können vom eigentlichen Produkt abweichen.
6. Haftung
Soweit gemäß Ziffer 5 der vorstehenden Bedingungen Beanstandungen der Menge und der Beschaffenheit der Ware zulässig sind, müssen Mängelrügen sofort,
bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.
Hierzu trifft den Auftraggeber die Beweislast dafür, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, ist die gelieferte Ware in irgendeiner Form be- und verarbeitet,
sind Mängelrügen ausgeschlossen. Bei berechtigten, fristgemäßen Beanstandungen wird gegen Rückgabe des fehlerhaften Materials Ersatz geliefert, vorausgesetzt, dass sich die Ware noch im Zustand der Lieferung befindet.
Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, wie z.B. ein Recht auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder dergleichen, sind ausgeschlossen.
Weist ein Auftraggeber nach, dass er ohne sein Verschulden infolge Be- oder Verarbeitung der Ware nicht mehr in der Lage ist, die beanstandete Menge im Zustand der Lieferung zurückzugeben,
so darf der Auftraggeber für diesen be- oder verarbeiteten Teil der fehlenden Ware Minderung des Kaufpreises verlangen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, statt der Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung eine andere, im Interesse bei der Parteien angemessen berücksichtigende Regelung zu treffen.
Der Auftragnehmer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht Deutschlands.
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Grimma.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Grimma vereinbart.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere gültige ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart wäre,
wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.